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Wer übernimmt die Kosten für eine Orientierungs- und Mobilitätsschulung

Kostenträger können sein:

  • Gesetzliche oder private Krankenkassen

  • Amt für Soziales

  • Integrationsamt

  • Agentur für Arbeit

  • Berufsgenossenschaften

  • Rentenversicherungsträger

  • Unfallversicherungen

Über die jeweilige Zuständigkeit beraten wir Sie gerne.
Die Übernahme der Kosten für eine Schulung kann von uns bei dem zuständigen Kostenträger beantragt werden.
Um einen Kostenvoranschlag einreichen zu können, benötigen wir eine augenärztliche Verordnung (Rezept mit Diagnose) über einen Langstock, einen Ersatzstock und Mobilitätsschulung.
Nehmen Sie Kontakt auf.
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